Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf
Dieser Text ist ein Arbeitsentwurf und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor dem Einsatz gegenüber Kunden sollte er anwaltlich geprüft werden, insbesondere die Abschnitte zu Haftung, Verfügbarkeit und Kündigung.
Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Sollen auch Verbraucher angesprochen werden, sind zwingend Widerrufsbelehrung und weitere verbraucherschutzrechtliche Pflichtangaben zu ergänzen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Software Bahari OS zwischen Vollständiger Firmenname und Anschrift, nachfolgend Anbieter, und dem Kunden.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden Bahari OS als webbasierte Software zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung.
2.2 Die Software umfasst insbesondere das Einlesen und Normalisieren von Verfügbarkeitsdaten aus Kundenquellen, die Verwaltung von Flotten-, Kunden- und Anfragedaten, die Erstellung von Angeboten sowie einen Arbeitsbereich für die Charterabwicklung.
2.3 Der Anbieter schuldet keine Erstellung individueller Software. Anpassungen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
2.4 Bahari OS ist kein technisches Schiffsmanagementsystem. Wartung, Ersatzteilverwaltung, Crewabrechnung, ISM-Compliance und Schiffsbuchhaltung sind nicht Gegenstand des Vertrages.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
3.2 Der Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters in Textform oder durch Freischaltung des Zugangs zustande.
4. Leistungsumfang und Verfügbarkeit
4.1 Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Software von 99,0 Prozent im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.
4.2 Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen bei Vorleistern, höhere Gewalt und Ausfälle von Datenquellen des Kunden oder Dritter.
4.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln und anzupassen, solange der vertraglich geschuldete Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
4.4 Die Richtigkeit der aus Kundenquellen eingelesenen Daten hängt von der Qualität und Verfügbarkeit dieser Quellen ab. Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Verarbeitung, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit fremder Ausgangsdaten.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
- Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen
- dem Anbieter die zur Anbindung der Datenquellen erforderlichen Informationen und Zugangsberechtigungen bereitzustellen
- sicherzustellen, dass er zur Übermittlung der eingespeisten Daten berechtigt ist, insbesondere im Verhältnis zu Eignern, Lieferanten und Endkunden
- Störungen unverzüglich und nachvollziehbar zu melden
6. Vergütung und Zahlung
6.1 Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste. Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Die Abrechnung erfolgt jährlich oder monatlich im Voraus.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfristsetzung berechtigt, den Zugang zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Der Vertrag läuft zunächst 12 Monate und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
7.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
8. Datenexport nach Vertragsende
8.1 Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit in einem gebräuchlichen, maschinenlesbaren Format exportieren.
8.2 Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten für einen Zeitraum von 30 Tage zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
9. Rechte an Daten und Inhalten
9.1 Alle vom Kunden eingebrachten Daten bleiben dessen Eigentum. Der Anbieter erwirbt hieran keine Rechte, die über die zur Vertragserfüllung erforderliche Nutzung hinausgehen.
9.2 Der Anbieter nutzt Kundendaten nicht zum Training von KI-Modellen, gibt sie nicht an Dritte weiter und führt sie nicht in einen mandantenübergreifenden Datenbestand zusammen.
9.3 Der Anbieter darf anonymisierte, nicht auf den Kunden rückführbare Nutzungsstatistiken zur Verbesserung der Software auswerten.
10. Nutzungsrechte an der Software
10.1 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang.
10.2 Eine Unterlizenzierung, Weitervermietung oder Nutzung für Dritte außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
10.3 Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich Quellcode, Dokumentation und Marken, verbleiben beim Anbieter.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
11.1 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
11.2 Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm eingebrachten Daten.
11.3 Die Verarbeitung erfolgt in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union.
12. Gewährleistung
12.1 Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Software. Es gelten die Vorschriften des Mietrechts, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
12.2 Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, wird ausgeschlossen.
12.3 Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit gelten nicht als Mangel.
13. Haftung
13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.4 Die Haftung ist der Höhe nach auf Betrag oder Jahresvergütung eintragen begrenzt.
13.5 Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit dies zumutbar ist. Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.
15. Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Anbieter in der Ankündigung gesondert hinweisen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Krefeld, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.